Sie kommen aus dem Raum Hessen? Wir erstellen für Ihren PKW ein Gutachten unter Haftpflichtgesichtspunkten oder
Kaskobedingungen, auch zur Beweissicherung.
Das Sachverständigenbüro Dipl.-Ing. Elmar Stein aus dem Raum Marburg verfügt über 40 Jahre Erfahrung im Schadenbereich. Unsere Sachverständigen haben als Grundlage ein Ingenieurstudium absolviert. Die regelmäßige Weiterbildung des einzelnen Mitarbeiters sehen wir als selbstverständlich an. Nahezu alle Kunden kommen auf Empfehlung zu uns.
Jeder in unserem Büro tätige Sachverständige ist in der Lage, alle Fahrzeuge wie Pkw, Motorrad, Nutzfahrzeuge und Fahrrad zu begutachten.
Eine objektive, unabhängige und neutrale Erstellung der Gutachten wird garantiert. Auf Wunsch besichtigen wir den Unfallschaden direkt bei Ihnen zu Hause, an Ihrem Arbeitsplatz, am Unfallort, beim Abschleppdienst oder in Ihrer Kfz-Werkstatt. Allgemein werden Schadengutachten sowohl bei Haftpflicht- wie auch bei Kaskoschäden erstellt.
Diese dienen zur Beweissicherung, zur Überprüfung der Plausibilität und auch als Grundlage für eine Schadenregulierung.
Unsere Gutachter betreuen Sie gerne in den Gebieten Marburg-Biedenkopf, Gießen, Wetzlar, Siegen, Gladenbach, Schwalmstadt und Bad Berleburg. Mit dieser Präsenz ist unser Gutachter schnell bei Ihnen vor Ort und kann Ihren KFZ-Schaden aufnehmen. Erfahren Sie hier, welcher Gutachter Sie betreut.
Bei einem Haftpflichtschaden hat der Geschädigte die freie Wahl eines Gutachters. Diese Kosten werden von der gegnerischen Versicherung reguliert. Kontaktieren Sie bitte einen unserer Kfz-Sachverständigen. Nach Terminvereinbarung schauen wir uns gerne ihr Fahrzeug an. Als Laie erkennt man oft nicht die tatsächliche Schadenhöhe. Daher können Sie gerne unverbindlich unser Fachwissen hinzuziehen. Die Bagatellschadengrenze darf jedoch nicht unterschritten werden. Die gegnerischen Versicherungen lehnen in einem solchen Fall normalerweise die Übernahme der Gutachterkosten ab. Sollte der Schaden unter dieser Grenze liegen, entstehen für Sie – auch bei einer Besichtigung vor Ort - keine Kosten. Wir besprechen mit Ihnen die weitere Vorgehensweise. Bei einem Kaskoschaden ist man jedoch an die Weisungen des Versicherers gebunden.
Wir ermitteln zusätzlich die Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung, und wenn gewünscht, auch die Mietwagenklasse.
Wir erstellen von Versicherungen anerkannte Unfallgutachten. Diese dienen nicht nur zur Regulierung eines Schadens, sondern auch zur Beweissicherung und Plausibilität. Unsere Gutachten werden daher gerichtsverwertbar angefertigt. Ein Kostenvoranschlag erfüllt diese Bedingungen in der Regel nicht.
Als DEKRA-Partner Büro erstellen wir auch Gutachten unter Haftpflicht- und Kaskogesichtspunkten.
Ebenso werden die nachfolgenden Prüfungen nach gesetzlichen Vorgaben durchgeführt.
Hauptuntersuchung nach §29 StVZO, Änderungsabnahme nach §19 Abs.3 StVZO, Abgasuntersuchung nach
Nr. 3.1.1.1 Anlage VIII, Sicherheitsprüfung (SP)